Unser Corona-Hygienekonzept

 

Für Ihre und unsere Sicherheit

 

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske).

 

Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht auf den Hotelzimmern bzw. in der Ferienwohnung.

 

Während des Frühstücks kann die Maske abgenommen werden, so lange Sie am Tisch sitzen. Beim Eintreten oder Verlassen muss diese wieder getragen werden.

 

3G-Regelungen für Aufenthalte im Beherbergungsbetrieb

Seit dem 16. August 2021 gilt erneut die folgende Nachweispflicht für Aufenthalte:

 

Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis erlaubt (3G). Liegt kein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vor ist alle drei Tage erneut ein Corona-Schnelltest nach den unten genannten Kriterien vorzulegen.

 

  • PCR- oder anerkannter Schnelltest von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation)
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein
  • Bei längeren Aufenthalten muss alle drei Tage ein neuer Test vorgelegt werden
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen

 

Abstandsregeln

Wir bitten Sie dauerhaft mindestens den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wir helfen Ihnen einen sicheren Abstand zu halten, indem wir in unserem Frühstücksraum einige Plätze/Tische nicht belegen. Wenn der Abstand (bspw. auf Begegnungswegen) von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, gilt wie oben beschrieben die Maskenpflicht.

 

Reinigung / Desinfektion

Gleich im Eingangsbereich und Frühstücksbereich steht Desinfektionsmittel für unsere Gäste bereit, damit jeder Gast sich die Hände desinfizieren kann.

 

Die Rezeption und auch der Frühstücksraum werden bei jedem Gastwechsel entsprechend gereinigt. In den Gästezimmern wird verstärkt darauf geachtet, dass alle Oberflächen die berührt werden gründlich gereinigt werden. Darüber hinaus werden Gästezimmer, Frühstücksraum und weitere Räumlichkeiten noch intensiver als normal üblich gelüftet.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür das aktuell keine Reinigung des Zimmers erfolgen kann während sich Gäste im Zimmer befinden.

 

Frühstück

Gern können Sie bei uns frühstücken. Für den Frühstücksbereich gilt dabei, wie in der gesamten Pension, die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 oder medizinische Maske). Am Eingang zum Frühstücksraum steht Desinfektionsmittel für Sie bereit und Sie werden an einen gereinigten Tisch platziert (keine freie Platzwahl).

 

Lüftungskonzept

Da unsere Pension über großzügige Fensterflächen verfügt, können wir jede Stelle unseres Hauses ausreichend lüften zum Schutz vor Aerosolen.

 

Im Treppenhaus sind Dachfenster vorhanden, in den Fluren können wir stoßlüften, ebenso wie in Ihrem Zimmer. Wenn es das Wetter zulässt bleiben alle Fenster den ganzen Tag gekippt, auch nach dem Stoßlüften.

 

Im Frühstücksraum wird ebenfalls nach Gastwechsel mit mehreren Fenstern stoßgelüftet.

Wenn Sie dennoch ein besseres Gefühl haben im Freien zu sitzen: Wir haben eine große Terrasse im Vorhof. Hier können Sie unter Einhaltung der Abstandsregeln die Ruhe genießen.

 

Personal/Mitarbeiter

Wir sind sensibilisiert und geschult auf die neu einzuhaltenden Regeln. Wir sorgen dafür, dass die Abstände eingehalten werden und lassen Vorsicht auch in unserer Freizeit walten.

 

Wir passen auf, dass wir gesund bleiben. Egal ob Einweghandschuhe, Mund-Nase-Schutz oder Desinfektionsmittel, wir haben von allem ausreichend im Haus.

 

Uns zu schützen bedeutet aber auch, dass wir keine Ausnahmen bei unseren Hygieneregeln seitens unserer Gäste zulassen können. Wir bitten Sie daher aus Respekt vor der Gesundheit aller, dass Sie die entsprechenden Regelungen einhalten.

 

 

Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig, sondern soll Ihnen einen Überblick verschaffen.

Über aktuelle Regelungen bzgl. der Anzahl an Personen, die in öffentlichen Gebäuden zusammentreffen dürfen oder aktuell gültige Reisebeschränkungen- und/oder Warnungen informieren wir Sie gern.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Fragen zu Ihrem Aufenthalt.